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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikEinsatz zurück
ThemaKennt jemand den THD in NRW?26 Beiträge
AutorThom8as 8W., Mönchengladbach / NRW384390
Datum04.02.2007 12:17      MSG-Nr: [ 384390 ]8412 x gelesen

Hallo zusammen,

nachdem ich hier die Beiträge mal durchgestöbert habe melde ich mich als Geschäftsführer des ?THD in NRW? auch mal zu Wort ;-)

In den Beiträgen sind ja einige offene Fragen die ich hier zu beantworten versuche. Die wichtigste Antwort vorweg: Ja, wir sind real, uns gibt es wirklich.

Gegründet wurde der Technische Hilfsdienst von zwei Mitarbeitern einer Berufsfeuerwehr am Niederrhein (hier ein Gruß an Hubert Kohnen und Gerrit Schulmeyer welche ich bereits persönlich kennenlernen durfte) Mitte 2006. Nach der Anschaffung von Fahrzeugen und Material haben wir am 01.01.2007 unsere Arbeit aufgenommen. Hintergrund ist nicht nur die ?Arbeit nach der Arbeit? sondern auch die Erledigung verschiedenster Aufgaben im privaten uns industriellen Bereich. Hier sind die Feuerwehren bekanntlich nicht zuständig, sofern es sich nicht um Unglücksfälle im Sinne des FSHG handelt. Unsere Aufgaben- und Angebotspalette ist vielseitig, wodurch wir verschiedene Einsatzbereiche zusammenfassen und so personal- und kostensparend arbeiten können.

Weiter sind viele Tätigkeiten die zur Zeit noch von den Feuerwehren ausgeführt werden, eben nicht Feuerwehraufgaben. Hier spielt das Thema ?Outsourcing? eine große Rolle. Viele Städte und Gemeinden ziehen sich aus der Verantwortung für bestimmte Bereiche zurück, stellen weniger Gelder und Ausrüstung zur Verfügung. Wir wollen den Feuerwehren nicht die Arbeit wegnehmen, sondern mit diesen zusammenarbeiten und auftretende Lücken schließen.

Ölspuren: Hier liegt die Zuständigkeit beim Straßenbaulastträger der auf die Feuerwehren zurückgreift. Jedoch wird die Lage hier immer schwieriger. Nach einigen Gesprächen mit den Leitern verschiedener Feuerwehren war ein Hauptproblem, dass insbesondere tagsüber die personelle Besetzung für eine Ölspur nicht mehr tragbar ist. Nicht jede freiwillige Feuerwehr kann auf Schichtarbeiter zurückgreifen die gerade frei haben, Arbeitgeber sehen nicht mehr ein ihre Mitarbeiter für eine Ölspur freizustellen. Und gerade in der momentanen Zeit ist es überlegenswert seine Arbeitsstelle auf Spiel zu setzen. Jetzt kommt bestimmt, dass ja nach FSHG der Arbeitgeber freistellen muss, aber wie sieht es denn in der Wirklichkeit aus?

So verhält es sich auch bei allen anderen Arbeiten. Tierrettung ist ureigenste Aufgabe der Feuerwehr, der Transport jedoch nicht. Höhenrettung ja, Höhenarbeiten nicht, u.s.w.

Wo das FSHG nicht mehr greift, greifen wir? Und wenn noch jemand einen lukrativen Nebenjob sucht, wir suchen ausgebildete Kräfte ;-)

Für Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Thomas



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