News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 384735 | ||
Datum | 06.02.2007 12:56 MSG-Nr: [ 384735 ] | 11605 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Es steht zumindest in den Durchführungsanweisungen zur Unfallmeldung bei den einzelnen Versicherungsträgern. Beispiel. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|