alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz384742
Datum06.02.2007 13:37      MSG-Nr: [ 384742 ]11419 x gelesen

Tödliche Arbeitsunfälle sind der Polizei mitzuteilen. Diese meldet das weiter an Staatsanwaltschaft und
andere Behörden.
Wir haben in solchen Fällen einfach die Polizei zur Einsatzstelle gerufen.
Rechtsgrundlage ist da, soweit ichs noch im Kopf habe, das StGB.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.520


Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt