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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen384746
Datum06.02.2007 15:00      MSG-Nr: [ 384746 ]11499 x gelesen

Geschrieben von Heinz CapranoRechtsgrundlage ist da, soweit ichs noch im Kopf habe, das StGB.

Ganu dasgleiche StGB verbietet im Zweifel die Meldung (Stichwort: Schweigepflicht im RettD).


Gruß

A.

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