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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384748 | ||
Datum | 06.02.2007 15:14 MSG-Nr: [ 384748 ] | 11432 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Es steht zumindest in den Durchführungsanweisungen zur Unfallmeldung bei den einzelnen Versicherungsträgern. Nee, eben nicht, weil die nur das Melden durch die Arbeitgeber regeln. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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