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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jose8f S8., Remscheid / | 384750 | ||
Datum | 06.02.2007 15:39 MSG-Nr: [ 384750 ] | 11875 x gelesen | ||
Hallo Andreas, meines Wissens gibt es diese Rechtsgrundlage gar nicht. Die früheren StÄfA, die jetzt "Inspektionsdienst Arbeitsschutz der Bezirksregierung ..." heißen, boten diesen Meldeweg als "Service" für die Feuerwehr an. Damit diese bei solchen schwierigen Einsatzlagen nicht alleine dasteht... Die einzige Vorschrift ist, dass der jeweilige Betrieb den Arbeitsunfall an die BG meldet und diese wiederum an die Behörde. Die StÄfA waren natürlich "glücklich" durch die Feuerwehr/Polizei frühzeitig informiert zu werden und so die Ermittlungsarbeit frühzeitig aufnehmen zu können. Der Standpunkt der Behörde ist jedoch, dass die Meldung von Feuerwehrs "freiwillig" ist. Grüße aus dem bergischen Josef | ||||
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