News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 384755 | ||
Datum | 06.02.2007 16:07 MSG-Nr: [ 384755 ] | 11421 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Ich meine natürlichnicht Unfälle von eigenen Feuerwehrangehörigen. Nur zum Verständnis: Also Meldung in dem Fall, dass die FW (vertreten von ihren div. Angehörigen) von einem Unfall Kenntnis erhält/Zeuge wird etc., der einem Angehörigen einer anderen FW widerfährt? mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|