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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern384755
Datum06.02.2007 16:07      MSG-Nr: [ 384755 ]11421 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Andreas BräutigamGibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Ich meine natürlichnicht Unfälle von eigenen Feuerwehrangehörigen.

Nur zum Verständnis: Also Meldung in dem Fall, dass die FW (vertreten von ihren div. Angehörigen) von einem Unfall Kenntnis erhält/Zeuge wird etc., der einem Angehörigen einer anderen FW widerfährt?


mkG
Adrian Ridder

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Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt