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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 384756 | ||
Datum | 06.02.2007 16:12 MSG-Nr: [ 384756 ] | 11359 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Adrian Ridder Nur zum Verständnis: Also Meldung in dem Fall, dass die FW (vertreten von ihren div. Angehörigen) von einem Unfall Kenntnis erhält/Zeuge wird etc., der einem Angehörigen einer anderen FW widerfährt? Hi, es geht darum z.B. einen Arbeitsunfall bei dem die Feuerwehr tätig war, an das zuständige Amt zu melden. Hat also in dem Sinne nichts mit verunfallten Feuerwehrangehörigen zu tun. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | ||||
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