News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 384758 | ||
Datum | 06.02.2007 16:14 MSG-Nr: [ 384758 ] | 11424 x gelesen | ||
Geschrieben von Eric Tribble Hi, es geht darum z.B. einen Arbeitsunfall bei dem die Feuerwehr tätig war, an das zuständige Amt zu melden. Hat also in dem Sinne nichts mit verunfallten Feuerwehrangehörigen zu tun. Ah jetzt ja, danke, hat wohl etwas länger gedauert. Vielleicht bin ich in die Richtung auch einfach nur vorgeschädigt ;-) mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|