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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern384758
Datum06.02.2007 16:14      MSG-Nr: [ 384758 ]11424 x gelesen

Geschrieben von Eric TribbleHi, es geht darum z.B. einen Arbeitsunfall bei dem die Feuerwehr tätig war, an das zuständige Amt zu melden. Hat also in dem Sinne nichts mit verunfallten Feuerwehrangehörigen zu tun.


Ah jetzt ja, danke, hat wohl etwas länger gedauert. Vielleicht bin ich in die Richtung auch einfach nur vorgeschädigt ;-)


mkG
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