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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW384803
Datum06.02.2007 21:21      MSG-Nr: [ 384803 ]11473 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Andreas BräutigamGanu dasgleiche StGB verbietet im Zweifel die Meldung (Stichwort: Schweigepflicht im RettD).

Hast Du beim Niclas nicht aufgepasst? ;-)
Zumindest den tödlichen Unfall MUSS man an die Polizei melden nach § 9 Absatz 5 BestattG NRW. BestattungsG NRW
Da kann man sich nicht mit Schweigepflicht rausreden! Bei den Verletzten greift das natürlich nicht.

Gruß
Sven



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