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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen384805
Datum06.02.2007 21:30      MSG-Nr: [ 384805 ]11530 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannHast Du beim Niclas nicht aufgepasst? ;-)

BTW: Im Gegensatz zur Feuerwehr war das StAfA eine SOB ;-)

Geschrieben von Sven TönnemannZumindest den tödlichen Unfall MUSS man an die Polizei melden nach § 9 Absatz 5 BestattG NRW. BestattungsG NRW

Wir haben aber auch Nicht-Ärzte :-) Polizei ist klar, aber Gewerbeaufsicht ist ne andere Baustelle.


Gruß

A.

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