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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384805 | ||
Datum | 06.02.2007 21:30 MSG-Nr: [ 384805 ] | 11530 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Hast Du beim Niclas nicht aufgepasst? ;-) BTW: Im Gegensatz zur Feuerwehr war das StAfA eine SOB ;-) Geschrieben von Sven Tönnemann Zumindest den tödlichen Unfall MUSS man an die Polizei melden nach § 9 Absatz 5 BestattG NRW. BestattungsG NRW Wir haben aber auch Nicht-Ärzte :-) Polizei ist klar, aber Gewerbeaufsicht ist ne andere Baustelle. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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