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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 384807 | ||
Datum | 06.02.2007 21:47 MSG-Nr: [ 384807 ] | 11522 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Polizei ist klar, aber Gewerbeaufsicht ist ne andere Baustelle. Die Polizei kümmert sich i.d.R. um die Information andere "interssierter" Dienststellen. Zumal wir bei der Polizei in Ba-Wü noch die Abteilung Gewerbeüberwachung/ Umweltschutz (die reste des früheren WKD) haben, welche von sich aus tätig wird. Und da nach dem FwG Ba-Wü die zuständige Polizeidienststelle über jeden Feuerwehreinsatz zu informieren ist, ist die Frage mit der Zulässigkeit der Informationsweitergabe auch geklärt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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