alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW384808
Datum06.02.2007 21:51      MSG-Nr: [ 384808 ]11528 x gelesen

Geschrieben von Andreas BräutigamWir haben aber auch Nicht-Ärzte :-)

Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-)

Letztlich ist für mich aber auch keine Situation einer Leiche denkbar, bei der nicht zumindest EIN Arzt dort aufschlägt und der muss die Polizei benachrichtigen und die wird sich auch mit der StAfA mal unterhalten, jetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden. ...


Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.119


Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt