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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 384808 | ||
Datum | 06.02.2007 21:51 MSG-Nr: [ 384808 ] | 11528 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Wir haben aber auch Nicht-Ärzte :-) Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-) Letztlich ist für mich aber auch keine Situation einer Leiche denkbar, bei der nicht zumindest EIN Arzt dort aufschlägt und der muss die Polizei benachrichtigen und die wird sich auch mit der StAfA mal unterhalten, jetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden. ... Gruß Sven | ||||
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