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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384810 | ||
Datum | 06.02.2007 21:58 MSG-Nr: [ 384810 ] | 11395 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-) Bei der BF ganze 6, aber die sind nicht immer vor Ort ;-) Und nur "blaue Hose anhaben" zählt nicht (oder wer hat hier nicht aufgepasst?) *eg* Geschrieben von Sven Tönnemann jetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden. Was die Polizei macht oder nicht macht, ist mir letzlich egal. Mir ging es um die (nicht vorhandene) Meldepflicht der Feuerwehr gegenüber der Arbeitsschutzverwaltung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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