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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen384810
Datum06.02.2007 21:58      MSG-Nr: [ 384810 ]11395 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannUnd Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-)

Bei der BF ganze 6, aber die sind nicht immer vor Ort ;-)

Und nur "blaue Hose anhaben" zählt nicht (oder wer hat hier nicht aufgepasst?) *eg*

Geschrieben von Sven Tönnemannjetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden.

Was die Polizei macht oder nicht macht, ist mir letzlich egal. Mir ging es um die (nicht vorhandene) Meldepflicht der Feuerwehr gegenüber der Arbeitsschutzverwaltung.


Gruß

A.

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