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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg384828
Datum06.02.2007 23:37      MSG-Nr: [ 384828 ]11396 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Christian Fischer

Und da nach dem FwG Ba-Wü die zuständige Polizeidienststelle über jeden Feuerwehreinsatz zu informieren ist,

Nach § 26 Abs. 3 FwG BaWü hat dies der Bürgermeister (!) zu tun. Macht er das immer ?
Zumindest steht auf dem Alarmfax unserer ILSt ob die Polizei informiert oder nicht informiert ist.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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