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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 384980 | ||
Datum | 07.02.2007 22:20 MSG-Nr: [ 384980 ] | 11407 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Nach § 26 Abs. 3 FwG BaWü hat dies der Bürgermeister (!) zu tun. Ja nun. Ist halt nun mal etwas älter, unser FwG. Aber nach den Regeln des Verwaltungsrechts ist das schon i.O. Allerdings kann der Bürgermeister diese Aufgabe an andere delegieren (Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr, Leitstelle,...), was auch das normae Vorgehen ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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