alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg384980
Datum07.02.2007 22:20      MSG-Nr: [ 384980 ]11407 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannNach § 26 Abs. 3 FwG BaWü hat dies der Bürgermeister (!) zu tun.

Ja nun. Ist halt nun mal etwas älter, unser FwG.
Aber nach den Regeln des Verwaltungsrechts ist das schon i.O.
Allerdings kann der Bürgermeister diese Aufgabe an andere delegieren (Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr, Leitstelle,...), was auch das normae Vorgehen ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.095


Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt