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| Thema | Brandwundensalbe = Medikament | 13 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg | 385057 | ||
| Datum | 08.02.2007 13:38 MSG-Nr: [ 385057 ] | 5719 x gelesen | ||
Hallo Benjamin, Habe so eine ähnliche Diskussion bei mir in der Firma auch schon gehabt. Da ging es allerdings um Desinfektionsmittel (Wunddesi, nicht Hände!) Habe da dann so argumentiert, dass ich nicht wissen kann, ob da jemand allerfisch drauf reagiert. Schliesslich haben alle Salben, Tropfen, Tabletten und sonstige Arzneimittel ja auch noch Nebenwirkungen, die zwar nicht auftauchen müssen, aber können. Und was dann? Wer ist dann verantwortlich? Da wurden dann die grossen Rufer ganz leise.... Von einem Ersthelfer kann man nicht erwarten, dass er sämtliche Stoffe der Zusammensetzung einer Brandsalbe auswendig kennt, und auch alle Neben- und Wechselwirkung beherrscht. Sollte es sich um eine Apothekenpflichtige oder gar verschreibungspflichtige Salbe handeln, würde ich eh die Finger weg lassen. Und alles was man woanderst kaufen kann, ist eh fraglich, ob es so viel hilft. Die von den anderen genannten Erstmassnahmen sollten für die einfachen Sachen ausreichen. Und wenn nicht, geht es eh zum Arzt (Stichwort: Arbeitsunfall->BG-rechtlliche Absicherung). Schöne Grüsse Alex P.S. Passt auf Euch auf und kommt heil wieder! | ||||
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