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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Absturzsicherung / Höhensicherung | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 385203 | ||
Datum | 09.02.2007 10:32 MSG-Nr: [ 385203 ] | 12048 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo! Meine persönliche Definition ohne Anspruch auf Richtigkeit und Gültigkeit für andere: Höhensicherung: Verwendung von Höhensicherungsgeräten in der Industrie etwa dieser Art Absturzsicherung: Verwendung von Gerätesätzen Absturzsicherung, Arbeit im Einseilverfahren, planmäßiges freies Hängen im Seil muss ausgeschlossen sein. Höhenrettung: Freies Hängen im Seil erforderlich, um Einsatzstellen oder zu rettende Personen zu erreichen, Rettung im Doppelseilverfahren durch Auf- oder Abseilen. AbStuSi ist nach FwDV 1/2 eine Grundtätigkeit, also sollte das eigentlich nach entsprechender Ausbildung zum Handwerkzeug eines jeden FA gehören - ist dann eine FW mit AbStuSi-Set automatisch eine AbStuSi-Gruppe ;-) Grüße Michael | ||||
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