alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaAbsturzsicherung / Höhensicherung36 Beiträge
AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW385203
Datum09.02.2007 10:32      MSG-Nr: [ 385203 ]12048 x gelesen
Themengruppe:
  • Höhenrettung

  • Hallo!

    Meine persönliche Definition ohne Anspruch auf Richtigkeit und Gültigkeit für andere:

    Höhensicherung: Verwendung von Höhensicherungsgeräten in der Industrie etwa dieser Art

    Absturzsicherung: Verwendung von Gerätesätzen Absturzsicherung, Arbeit im Einseilverfahren, planmäßiges freies Hängen im Seil muss ausgeschlossen sein.

    Höhenrettung: Freies Hängen im Seil erforderlich, um Einsatzstellen oder zu rettende Personen zu erreichen, Rettung im Doppelseilverfahren durch Auf- oder Abseilen.

    AbStuSi ist nach FwDV 1/2 eine Grundtätigkeit, also sollte das eigentlich nach entsprechender Ausbildung zum Handwerkzeug eines jeden FA gehören - ist dann eine FW mit AbStuSi-Set automatisch eine AbStuSi-Gruppe ;-)


    Grüße
    Michael

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.804


    Absturzsicherung / Höhensicherung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt