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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAmihorn in BRD29 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio385264
Datum09.02.2007 13:52      MSG-Nr: [ 385264 ]6255 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Johannes Krause"In Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a'?d" verwendet. Hier wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Diese sieht zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (bevorzugter Frequenzbereich 2?4 kHz) und in der Stadt (bevorzugter Frequenzbereich 0,5?2 kHz) vor, entsprechend heißt die Einstellung ?Stadthorn? bzw. ?Landhorn""

Woraus entnimmst du diesem Absatz, dass jede andere Form eines akustischen warnsignals ""mehr oder weniger legal" sei?

Geschrieben von Johannes Krause(siehe Wiki)

Na dann muß es ja stimmen....

Wäre es nicht konsequenter, wenn man schon über legal / nicht legal diskutiert, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu Rate zu ziehen? Z.B. § 55 (3) StVZO?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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