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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Amihorn in BRD | 29 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 385297 | ||
Datum | 09.02.2007 18:19 MSG-Nr: [ 385297 ] | 6301 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Johannes Krause "In Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a'?d" verwendet. Hier wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Diese sieht zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (bevorzugter Frequenzbereich 2?4 kHz) und in der Stadt (bevorzugter Frequenzbereich 0,5?2 kHz) vor, entsprechend heißt die Einstellung ?Stadthorn? bzw. ?Landhorn"" Das schreibt "Wiki"? Ich bin enttäuscht! - so einen Quark zu verfassen...(Stadthorn und Landei :-)) Also die DIN 14610 stimmt wenigstens - der Rest ist Dummlaberei Die Grundfrequenzen müssen zwischen 360 und 630 Hz liegen, das Verhältnis der beiden 1,333 +7%/-3%. 2 weitere Signaltöne sind zulässig aber nicht mehr als 5% von o.g. abweichend. Dann gibt es noch Klangfolge, Richtwirkung, Schalldruck und Oberwellen... Damit sollten "Amihorn"&Konsorten richtig Schwierigkeiten haben? Aber wer hält sich heut schon noch an Normen... mkg hwk | ||||
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