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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaPropangas aufm (T)LF33 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg385330
Datum09.02.2007 20:56      MSG-Nr: [ 385330 ]12031 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldTheoretisch müssten geschlossene Fahrzeuge beim Einsatz für die Beförderung von Gasen (z.B. Flüssiggas, Sauaerstoff usw) vorrangig mit einer Belüftungseinrichtung versehen sein. Es reicht aber auch eine Warnaufschrift "Achtung keine Belüftung, vorsichtig öffnen!"
Das betreten des Fahrzeuge mit Beleuchtungsgeräten mit offener Flamme ist untersagt. Außerdem dürfen verwendete Beleuchtungsgeräte keine Oberflächen haben die Funken erzeugen könnten.
Während der Be- und Entladearbeiten ist das Rauchen verboten.


Naja, diese beschilderung habe ich auf noch keinem Fw-Fahrzeug gesehen :-) mag mich irren, aber zumindest unser TLF, bzw. der RW haben diese beschilderung nicht :-) und eine belüftung hm, könnte ich jetzt auch nicht behaupten.
Naja, liegt vielleicht auch am Alter, TLF ist ein 68er und der RW aus 76


Mit Grüßen

Michael

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Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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