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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Einheitsführern | 126 Beiträge | ||
| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 385465 | ||
| Datum | 10.02.2007 18:29 MSG-Nr: [ 385465 ] | 94983 x gelesen | ||
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Hallo Carmen, allein schon aus praktischen Gründen sollte das vorgehen nach diesem Prinzip auch bei "kleineren" Einsätzen erfolgen. Wenn man sich da nicht dran gewöhnt dann wird man es auch im Großschadensfall nicht umsetzen. Und wie oft hat man denn schon einen wirklichen "Großschadensfall"? Und wo fängt der an, wo hört der auf? Was wäre z.B. bei euch (Buch bei Nahstätten?) ein Großschadensfall, was nur ein größerer Einsatz? Und was ist mit dem selben Einsatz meinetwegen in Wiesbaden oder in Frankfurt? Fazit: Kennzeichnung möglichst immer, sonst klappt's nie. Ich kenne die pfälzische Richtlinie nicht. In Hessen hat diese Erlasscharakter uns ist somit erstmal für alle bindend. Gruß, matthias | ||||
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