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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Einheitsführern | 126 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 385496 | ||
| Datum | 10.02.2007 20:09 MSG-Nr: [ 385496 ] | 94994 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Carmen Fuchs Ja sollte der Orts-Stützpunktwehrführer dann nicht direkt "nur" die weiße Abschnittsleiter-Weste tragen. Wenn der EInsatz sich dann ausweitet und der WL kommt übernimmt der ja dann die Einsatzleitung und kann "seine" gelbe Weste anziehen... Weder der Orts-Stützpunktwehrführer noch der WL müssen irgendwelche Westen tragen. Westen müssen getragen werden von Gruppenführern, Zugführern und Verbandsführern sofern sie als Fahrzeugführer, Abschnittsleiter oder Einsatzleiter in konkreten Einsatz tätig sind. Man muß hier zwischen Einsatzfunktionen und Verwaltungsfunktionen unterscheiden.* *Wenn diese zufällig in einer Person vertreten sind, dann trägt diese die Weste aufgrund der Einsatzfunktion und nicht aufgrund der Verwaltungsfunktion. MkG Sascha | ||||
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