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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Einheitsführern | 126 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 385547 | ||
| Datum | 10.02.2007 23:03 MSG-Nr: [ 385547 ] | 94958 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Nein. Er wird entweder ZFü seiner beiden TSF(-W) oder falls dies nicht erforderlich ist (da in anderem Abschnitt eingegliedert) "arbeitslos" (also zbV). Das ist das was vielen FüKräfte noch lernen müssen. Gerade eben noch in der Verantwortung und jetzt raus. Und zwar erst mal komplett. Ohne ?Auffangfunktion? und ?Auffangkennzeichnung?. OK, wobei in den meisten/vielen (jedenfalls bei uns) Fällen Fahrzeugführer erstes Fahrzeug und Wehrführer/Einsatzleiter ein und die selbe Person sind. Aber im Prinzip gebe ich dir Recht. ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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