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Gruppenführer (THW)
RubrikTaktik zurück
ThemaKennzeichnung von Einheitsführern126 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP385547
Datum10.02.2007 23:03      MSG-Nr: [ 385547 ]94958 x gelesen
Infos:
  • 11.02.07 Führungskräftekennzeichnung (aus Atemschutzunfälle)
  • 11.02.07 Führungsdienst-Richtlinie RLP
  • 23.01.07 Funktionskennzeichnung Feuerwehr Stadt Dortmund (NRW)
  • 22.01.07 Funktionskennzeichnungen FF Stadt Pfungstadt (Hessen)
  • 22.01.07 Funktionskennzeichungswesten im Lkr. Aichach-Friedberg (Bayern)

  • Geschrieben von Christian FischerNein. Er wird entweder ZFü seiner beiden TSF(-W) oder falls dies nicht erforderlich ist (da in anderem Abschnitt eingegliedert) "arbeitslos" (also zbV). Das ist das was vielen FüKräfte noch lernen müssen. Gerade eben noch in der Verantwortung und jetzt raus. Und zwar erst mal komplett. Ohne ?Auffangfunktion? und ?Auffangkennzeichnung?.
    GrFü sind aber die beiden Fahrzeugführer der TSF(-W).


    OK, wobei in den meisten/vielen (jedenfalls bei uns) Fällen Fahrzeugführer erstes Fahrzeug und Wehrführer/Einsatzleiter ein und die selbe Person sind. Aber im Prinzip gebe ich dir Recht.


    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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