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Gruppenführer (THW)
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RubrikTaktik zurück
ThemaKennzeichnung von Einheitsführern126 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg385549
Datum10.02.2007 23:08      MSG-Nr: [ 385549 ]94824 x gelesen
Infos:
  • 11.02.07 Führungskräftekennzeichnung (aus Atemschutzunfälle)
  • 11.02.07 Führungsdienst-Richtlinie RLP
  • 23.01.07 Funktionskennzeichnung Feuerwehr Stadt Dortmund (NRW)
  • 22.01.07 Funktionskennzeichnungen FF Stadt Pfungstadt (Hessen)
  • 22.01.07 Funktionskennzeichungswesten im Lkr. Aichach-Friedberg (Bayern)

  • Geschrieben von Michael LinkenbachOK, wobei in den meisten/vielen (jedenfalls bei uns) Fällen Fahrzeugführer erstes Fahrzeug und Wehrführer/Einsatzleiter ein und die selbe Person sind. Aber im Prinzip gebe ich dir Recht.

    Das geht nicht.
    Ich kann nur so lange Einsatzleiter sein, wie ich mein eigenes Fahrzeug führe.
    Sobald ich ein weiteres Fahrzeug neben mir führen, läuft irgend etwas schief. Denn dann habe ich (unabhängig von meiner Verwaltungsfunktion) als GrFü einen zweiten GrFü neben mir. Da brauche ich dann über 2 GrFü den ZFü als übergeordnete Komponente.
    Also sollte ich mich als Wehrführer vom rechten vorderen Platz eines "operativen" Fahrzeuges fern halten. Denn 2 in 1 geht nicht wirklich gut.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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