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Berufsfeuerwehr
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAusbildung zum Atemschutzgeräteträger - Tauglichkeit7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz386371
Datum14.02.2007 17:39      MSG-Nr: [ 386371 ]7382 x gelesen

Hallo!


Bevor du in den Genuss der Atemschutzausbildung kommst, wirst du erstmal gründlich untersucht, nach dem Arbeitsmedizinischen Grundsatz 26.3.

Dort wird unter anderem ein Belastungs-EKG geschrieben, du sitzt (oder liegst) dabei auf einem Fahrradergometer und die Tretleistung, die du erbringen musst, wird entsprechend deiner Altersklasse nach oben gedreht.

Dabei darf ein bestimmter Puls- und Blutdruckwert nicht überschritten werden, dieser richtet sich ebenfalls nach deinem Alter.

Nach der Belastung kommt eine Erholungsphase, in dieser musst du dich in einer bestimmten Zeit wieder bis zum "Normalwert" erholen, dabei wird auch ständig Puls und Blutdruck kontrolliert.

Ein Lungenfunktionstest und Tests des Gehörs und des Sehvermögens schließen sich an. Auch wird deine allgemeine Gesundheit überprüft.

Sollte bei dir alles ok sein, so darfst du auf den Lehrgang.

Bist du ausgebildeter PA-Träger, musst du einmal innerhalb von 12 Monaten (nicht mehr innerhalb eines Jahres!) auf eine Übungsstrecke.

Bei uns ist diese bei der BF in Karlsruhe, dort musst du erst bei Licht durch eine Kriechstrecke, dann auf Ergometergeräte (Schlaghammer, Endlosleiter, Laufband, Fahrrad, Stepper). Kommst du zum ersten Mal aus der Kriechstrecke, gehst du auf zwei Gräte. Dann gehst du wieder auf die abgedunkelte und vernebelte Kriechsstrecke und dannach auf die nächsten zwei Geräte. Dann bist du fertig.

Ziel des ganzen ist, dass die Luft in deiner Flasche für diese Tätigkeiten ausreichend ist. Hast du noch Luft, hast du bestanden. Ist die Luft leer und du musst "abschnaufen", bist du durchgefallen.

Ist aber zu schaffen, hört sich wilder an, als es eigentlich ist!


viele Grüße,

Sebastian



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