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Persönliche Schutzausrüstung
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaVollständige PSA als Lehrgangsvorraussetzung43 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Melle / Niedersachsen386385
Datum14.02.2007 18:26      MSG-Nr: [ 386385 ]18355 x gelesen

Moin Florian

Da du ja wohl aus Norden/Nds. kommst , bist du sicher auch schon auf der Lfs in Loy gewesen.
In den allgemeinen Hinweisen der Schule wird dort unter Punkt 3,lt.Nds Brandschutzgesetz,die PSA Niedersachsen verlangt.Das gilt für alle Lehrgänge und Teilnehmer der freiwilligen Wehren mit Ausnahme der Werkfeuerwehren.
Sollte eine Gemeinde dem Lehrgangsteilnehmer keine PSA Niedersachsen zur Verfügung stellen können,ist eine Ausleihe in der Kleiderkammer am ersten Lehrgangstag möglich.



Es wird gebeten, folgendes mitzubringen:
- persönliche Dinge, ...
- komplette Dienstkleidung und Feuerschutzkleidung (Einsatzüberjacke Niedersachsen!), Feuerwehrhelm, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrsicherheitsschuhwerk sowie Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

kameradschafliche Grüße

mucky



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