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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Vollständige PSA als Lehrgangsvorraussetzung | 43 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 386402 | ||
Datum | 14.02.2007 19:44 MSG-Nr: [ 386402 ] | 18155 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Kanke In den allgemeinen Hinweisen der Schule wird dort unter Punkt 3,lt.Nds Brandschutzgesetz,die PSA Niedersachsen verlangt.Das gilt für alle Lehrgänge und Teilnehmer der freiwilligen Wehren mit Ausnahme der Werkfeuerwehren. Toll! Überleg mal was du da steht?! Fehlende PSA kann ausgeliehen werden. Also hat man vorm Lehrgang nix, beim Lehrgang Schuleigentum, nach dem Lehrgang hab ich wieder nix. Kannes das sein? ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! Meine Homepage ![]() ICQ-Nummer: 320-028-330 | ||||
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