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Persönliche Schutzausrüstung
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaVollständige PSA als Lehrgangsvorraussetzung43 Beiträge
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen386402
Datum14.02.2007 19:44      MSG-Nr: [ 386402 ]18155 x gelesen

Geschrieben von Ralf KankeIn den allgemeinen Hinweisen der Schule wird dort unter Punkt 3,lt.Nds Brandschutzgesetz,die PSA Niedersachsen verlangt.Das gilt für alle Lehrgänge und Teilnehmer der freiwilligen Wehren mit Ausnahme der Werkfeuerwehren.
Sollte eine Gemeinde dem Lehrgangsteilnehmer keine PSA Niedersachsen zur Verfügung stellen können,ist eine Ausleihe in der Kleiderkammer am ersten Lehrgangstag möglich.


Toll! Überleg mal was du da steht?!

Fehlende PSA kann ausgeliehen werden. Also hat man vorm Lehrgang nix, beim Lehrgang Schuleigentum, nach dem Lehrgang hab ich wieder nix.

Kannes das sein?


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Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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