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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 386657 | ||
Datum | 16.02.2007 09:31 MSG-Nr: [ 386657 ] | 30574 x gelesen | ||
Hallo, im großen und ganzen ist dies bei uns in Thüringen durch die BKG bzw. ThFwOrgVO geregelt. Der Arbeitnehmer bekommt vom WehrführerOrtsbrandmeister UND Bürgermeister unterschriebene Bescheinigung das er an einem Feuerwehreinsatz teilgenommen hat. Hinten drauf sind die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitgeber abgedruckt,dieser kann dann dementsprechend bei der Gemeinde/Kommune die entstandenen Lohn-u.Lohnnebenkosten zurückfordern. Gilt gleichermaßen bei uns für die Freistellung zu Lehrgängen wie Truppmann/Sprechfunker/Atemschutz/Maschinist/Truppführer da diese auf Kreisebene ausgebildet werden. Bei TH bzw. gebührenpflichtigen TH wird dann sicherlich die Versicherung des Verursachers diese Kosten übernehmen müssen. Gruß Lars | ||||
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