Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge |
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 386681 |
Datum | 16.02.2007 10:48 MSG-Nr: [ 386681 ] | 30255 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jakob TheobaldSchichtzulage werden nicht erstattet (Begründung: Man hat sie ja nicht erarbeitet). Das kann übers Jahr hinweg ein paar hundert Euronen ausmachen! Zumindest stellt der AG diese Zulagen der Verwaltung nicht in Rechnung und zahlt diese auch nicht an den FA (SB).
Das ist aber nicht korrekt, Dem FW-Mann dürfen keine Nachteile entstehen. Wenn er zum Einsatzzeitpunkt gearbeitet hätte, müssen ihm auch die Zulagen gezahlt werden, die er regelmäßig erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.
Ich kenne ein System, bei dem Selbstständigen ein Pauschalpreis gezahlt wird, um die schwierige Festlegung des entfallenen Lohns eines Selbstständigen zu umgehen. Sollte der Selbstständige jedoch seinen tatsächlichen Ausfall nachweisen können, so wird ihm auch über diese Oauschale gezahlt.
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