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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen | 386692 | ||
Datum | 16.02.2007 12:13 MSG-Nr: [ 386692 ] | 30339 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Also das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt? Die Beträge beziehen sich auf die Zahlung an den Selbständigen auf Antrag. Die evtl. Kosten für den Einsatz rechne ich nach einer Gebührensatzung mit festen Beträgen je Std. ab. Geschrieben von Carmen Fuchs Also ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen? Die Arbeitgeber zahlen erst einmal den Lohn/Gehalt weiter und stellen der Gemeinde die Lohn- und Lohnnebenkosten für die Ausfallzeiten (Einsatz/Lehrgang) in Rechnung. >Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und 200,00 Euro je Tag begrenzt. Das bezieht sich auf die Selbständigen. Ansonsten greift das Nds. Brandschutzgesetz | ||||
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