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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Anhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden / NRW | 386892 | ||
Datum | 18.02.2007 11:38 MSG-Nr: [ 386892 ] | 7993 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist an der Kupplung im Zivilleben problematisch? (Abgesehen davon, dass es m.W. kaum passende Anhänger dafür geben dürfte, weil die auch alle beim Militär stehen... *g) Problematisch ist die Zulassung. Für die >Hakenkupplung nach Nato-Norm< benötigt man ein; Gutachten gem. §13 Fahrzeugverordnung zur Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall. Wenn man dieses hat kann man bei den Zulassungsstellen von TÜV/ DEKRA sein Glück versuchen. Sein Glück deshalb weil sie mit der Arbeit überfodert sind. Ein und die gleiche Natokupplung werden an ein und dem selben Fahrzeugtyp mit Anhängelasen zwischen 1150Kg und 4000Kg eingetragen. 4000Kg ist übrigens die nicht ...eigentlich nicht Zivil zulassungsfähige "orginal Natoversion" da >3,5to Anhänger gibt es für recht kl. Geld bei den üblichen verdächtigen, sind zwar für die Ewigkeit gebaut aber auch extrem schwer. Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | ||||
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