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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Anhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen | 11 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 386960 | ||
Datum | 18.02.2007 17:47 MSG-Nr: [ 386960 ] | 7683 x gelesen | ||
Auch an das Führerscheinproblem denken. Mit den neuen PKW Führerscheinen dürfen nur 3,5t zulässige Gesamtmasse gefahren werden. Bei handelsüblichen PKW und Kleintransportern ist der Anbau von einer normalen Kugelkopfanhängevorrichtung kein Problem. Wenn eine ABE vorhanden ist, braucht sie auch nicht eingetragen zu werden. Aus Sicherheitsgründen habe ich allerdings immer den korrekten Anbau beim TüV trotzdem überprüfen und dokumentieren lassen. | ||||
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