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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAnhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen11 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386960
Datum18.02.2007 17:47      MSG-Nr: [ 386960 ]7683 x gelesen

Auch an das Führerscheinproblem denken. Mit den neuen PKW Führerscheinen dürfen nur 3,5t zulässige Gesamtmasse gefahren werden.
Bei handelsüblichen PKW und Kleintransportern ist der Anbau von einer normalen Kugelkopfanhängevorrichtung kein Problem. Wenn eine ABE vorhanden ist, braucht sie auch nicht eingetragen zu werden. Aus Sicherheitsgründen habe ich allerdings immer den korrekten Anbau beim TüV trotzdem überprüfen und dokumentieren lassen.



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