News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Zugführer
Einsatzleiter
Gruppenführer (THW)
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern387259
Datum20.02.2007 17:23      MSG-Nr: [ 387259 ]33720 x gelesen

Geschrieben von Daniel KochJa? Wer von den beiden GFs ist der, der das Sagen hat? Darf er was sagen?

Ok, ich weiß. Jetzt bräuchte man einen ZF. Ist bloß immer nervig, wenn sich 2 sogenannte "Feuerwehren mit Grundausstattung" an der Einsatzstelle treffen. Von denen halten wohl die wenigsten einen ZF vor.


Naja, weil das ein anderes Thema ist. Wir sprechen wir nicht von einer geschlossenen taktischen Einheit, sondern von zwei verschiedenen Feuerwehren, die an der Einsatzstelle eintreffen. Wer hier Einsatzleiter wird, dürfte das entsprechende Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes klären (oder eine entsprechende Verordnung/Richtlinie/usw.). [Ist natürlich klar, dass wenn einer der Gruppenführer EL wird, aus dieser Gruppe ein weiterer als GrFü nachrücken muss].

Züge sind in der Regel bereits [fest] definierte Einheiten größerer Feuerwehren.
Man fängt erst an, taktische Einheiten bzw. ansonsten eigenständige Feuerwehren in übergeordnete taktische Einheiten zu gliedern, wenn's ans "Eingemachte" geht, sprich Überlandeinsätze, Katastrophenfall, usw.

Gruß
Jürgen



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.120


Vorschriften Verbandsführung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt