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Einsatzleiter
Gruppenführer (THW)
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)387264
Datum20.02.2007 17:32      MSG-Nr: [ 387264 ]33583 x gelesen

Geschrieben von Jürgen ObermeierNaja, weil das ein anderes Thema ist. Wir sprechen wir nicht von einer geschlossenen taktischen Einheit, sondern von zwei verschiedenen Feuerwehren, die an der Einsatzstelle eintreffen. Wer hier Einsatzleiter wird, dürfte das entsprechende Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes klären (oder eine entsprechende Verordnung/Richtlinie/usw.). [Ist natürlich klar, dass wenn einer der Gruppenführer EL wird, aus dieser Gruppe ein weiterer als GrFü nachrücken muss].Das Problem kommt auch auf, wenn 2 Ortswehren mit Grundausstattung aus ein und der selben Kommune anrücken.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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