Hallo Sebastian.
Die Telekom kann nach § 9 des "Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes" *uff* vom zuständigen Ministerium verpflichtet werden maßnahmen zum betrieblichen Katastrophenschutz zu ergreifen. Die von dir genannten Fahrzeuge (ich nehme an IVECO 75E14 mit Kofferaufbau) sind bestandteil dieser Maßnahmen und nicht Feuerwehrfahrzeuge i.e.S. sonder tatsächlich Gerätewagen, die neben allerhand Werkzeug auch Tauchpumpen usw. beinhalten, eben alles, um die betriebswichtigen Anlagen der telekom im Katastrophenfall zu schützen und den Betrieb aufrecht zu erhalten. Zu den Fahrzeugen gehört regelmäßig noch ein TSA.
Gruß, Matthias
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