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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutz in Hochregallagern | 6 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 387796 | ||
Datum | 23.02.2007 13:33 MSG-Nr: [ 387796 ] | 5407 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Weißhaar Richtlinien und Auflagen gibt´s über die Versicherer. ...haha, ja, auch, aber Sinn und Zweck mancher Auflagen sind durchaus fragwürdig, weil versicherungseigen und nicht immer im Sinne des Baurechts oder einer Feuerwehrtaktik. Deshalb würde ich diese "Richtlinien und Auflagen" mit Sicherheit nicht an erster Stelle erwähnen. Geschrieben von Christian Schmidt hat jemand im Forum sich schon mit den Brandschutz in Hochregallagern beschaeftigt? Ja, zwangsweise ;-) Mit welchem derjenigen in Deiner unmittelbaren Nähe hast denn Probleme? Spezielle Auflagen: Individuell verschieden. Siehe jeweiliger Brandschutznachweis, Baugenehmigung, Prüfbericht der SV`s VB und STAE (siehe auch unten) Generelle Vorschriften: Für Hochregallager (und manche meinen, ein Hochregallager fängt dort an, wo man auf einen Schemel steigen muss ;-)) gibt es eine VDI-Richtlinie, die ggf. herangezogen werden kann. Ansonsten ist das (wohl gemeinte) Hochregallager, ob für schnuckelige kleine Plastikmännchen, für Blumentöpfe oder für sonst irgend ein Zeugs, ein Sonderbau gem. Art. 2 BayBO, für den ein Brandschutznachweis erstellt und geprüft wird. Und diesem ist das Wesentliche zu entnehmen. Im Rahmen der (vorgeschriebenen) Prüfung werden durch den verantwortlichen Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz auch die Belange der Feuerwehr nach entsprechender Abstimmung gewürdigt. Eigentlich sollte dieses auch das Landratsamt tun, wenn die Prüfung behördlich erfolgt. Somit ist also die "Feuerwehr" schon eingebunden, i.d.R. in Form des Kreisbrandrates oder eines entsprechenden von ihm benannten Fachkundigen. Zu diesem sollte man in diesen Fällen auch den entsprechenden Kontakt haben, um das Bauvorhaben mit den "örtlichen Gegebenheiten" zu in Einklang zu bringen. Sollte dies nicht sein, darf man gerne überlegen, was feuerwehrseits alles falsch läuft. Wer sich näher interessiert, kann den Brandschutznachweis und die TGA-Planung (Sprinkler, Entrauchung, BMA, ...) auch gern selbst unter die Lupe nehmen. Also wird man beim Betreiber vorstellig und frägt ganz freundlich, ob man mal einen Blick in die brandschutztechnisch relevanten Unterlagen nehmen darf. Wenn der das nicht wünscht, Pech gehabt. Wenns gut läuft, hat man über die TAB`s der BMA schon einen entsprechenden Einblick und Einfluss und bekommt die erforderlichen Bescheinigungen vorgelegt. Somit darf man von einer Wirksamkeit und Betriebssicherheit der entsprechenden sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen ausgehen. Wenn mans anzweifelt, --> über die Genehmigungsbehörde an die jeweilgen SV`s herantreten (sind auch nur Menschen!). Ansonsten sollte man sich mit Baurecht, Zulässigkeit und (oft falschem) Feuerwehr-Wunschdenken auseinandersetzen. Grüßla, Franz-Peter PS: Nimmt man in Haigerloch jetzt dort Sauerstoffreduzierung, wenn und wo`s Probleme mit der Löschwasserversorgung gibt? ;-) SCNR! Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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