News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern | 23 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387987 | ||
Datum | 24.02.2007 11:20 MSG-Nr: [ 387987 ] | 9204 x gelesen | ||
Ich hatte das Glück meine Rettungsassistentenausbildung bei Feuerwehrs zu machen Und da hat der Feuerwehrausbilder mit den Feuerwehrunterlagen den Lehrgang nach Feuerwehrausbildungsplan durchgeführt und wir haben Feuerwehrurkunden bekommen auf denen sowohl die 2/2 als auch die 810 aufgeführt waren Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|