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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387987
Datum24.02.2007 11:20      MSG-Nr: [ 387987 ]9204 x gelesen

Ich hatte das Glück meine Rettungsassistentenausbildung bei Feuerwehrs zu machen

Und da hat der Feuerwehrausbilder mit den Feuerwehrunterlagen den Lehrgang nach Feuerwehrausbildungsplan durchgeführt und wir haben Feuerwehrurkunden bekommen auf denen sowohl die 2/2 als auch die 810 aufgeführt waren


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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