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RubrikAusbildung zurück
ThemaWas in der JF von 16-1 machen; War Hessen: Jetzt TM1 mit 1635 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388247
Datum25.02.2007 13:15      MSG-Nr: [ 388247 ]9233 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian FischerAch ja. Wenn die Zahl der Einwohner einer Gemeinde die sich freiwillig zum Dienst in der Feuerwehr melden nicht ausreicht um die Gefahrenabwehr sicher zu sellen, dann kennt m.W. jedes Feuerwehr-/ Brandschutzgesetz die Möglichkeit Einwohner zu verpflichten daran mitzuwirken.
Bin gespannt, wann die ersten Gemeinden davon endlich gebrauch machen.
Es steht nirgend wo in Stein gemeißelt, daß nur freiwillig gemeldete Mitbürger diesen Dienst leisten.


... diese Möglichkeit ist in Realität kaum umsetzbar (und das wissen die Gemenden auch).

Oder wie willst Du sicherstellen:
- dass da ein Ansatz von Motivation vorhanden ist
- dass da erfolgreiche Lehrgangsbesuche stattfinden (Verhinderungskriterien: Geschäftsreise, krank oder eben (absichtlich) bei Prüfung durchfallen ...)
- dass im Einsatzfall da Personal kommt (Verhinderungskriterien: nicht da, erkältet, 2 Glas Bier usw.)
- dass Du da taugliche AtG bekommst (fingierte med. Ausschlusskriterien finden sich da ganz schnell: Hörtest, Sehtest, Belastungs-EKG)- siehe auch Lehrgangsbesuch

Abgesehen davon kann man ja auch noch die Auswahl der Herangezogenen verwaltungsgerichtlich prüfen lassen ...

Und gemeindlicherseits in (kleineren Gemeinden) mit Zwangsgeldern um sich zu werfen kommt (politisch) auch nicht gut an ...


Gruss
Gerhard



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