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Atemschutzgeräteträger
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzunterweisung23 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388291
Datum25.02.2007 16:38      MSG-Nr: [ 388291 ]10944 x gelesen

Hallo!


Geschrieben von Markus Held1. Muss jeder AGT persönlich anwesend sein bei der Unterweisungsübung?

Ja! Wobei wir wieder bei der rechtlichen Stellung der FwDV7 sind! Eine jährliche Unterweisung zu Gefahren und Umgang fordert aber auch die GUV-V A1!

Geschrieben von Markus Held2. Gibt es Möglichkeiten, neben der Übung etwas zu unternehmen, damit alle eine (als solche auch anerkannte) Unterweisung erhalten (z.B. eine Art Rundschreiben an alle AGT)?

Rundschreiben gilt m.W. nicht als Unterweisung!

Geschrieben von Markus Held3. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn jemand keine gültige Unterweisung hat, in den Einsatz geht und es passiert etwas (wenn die Anzahl der Übungen stimmt und der AGT praktische Erfahrung hat)?


Hängt vom Richter ab! ;-)

Geschrieben von Markus HeldIch interpretiere das Ganze so, dass eine Unterweisung im Atemschutz genauso wie die UVV-Unterweisung für den normalen Einsatzdienst einmal im Jahr auf dem Übungsplan stehen muss (einmalig im Jahr eine Übung abgehalten wird), sich ein Nichtbesuchen dieser Übung aber nicht auf die Einsatztauglichkeit auswirkt (man nicht zwingend persönlich anwesend sein muss)

Da irrst Du aber gewaltig, er muß, wie auch bei der jährlichen UVV, anwesend sein und Unterschreiben -> Rechtssicherheit!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin




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