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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzunterweisung23 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen388299
Datum25.02.2007 17:19      MSG-Nr: [ 388299 ]10989 x gelesen

Geschrieben von Andre KochIch mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Nachzuweisen duch das kleine gelbe Heftchen, in welchem alles rund um den Atemschutz dokumentiert wird.

Aber gewaltig.
Es kann die geforderte jährliche Einsatzübung entfallen, wenn man regelmäßig unter PA eingesetzt wird (ob ein mal im Jahr regelmäßig ist?), nicht jedoch die jährliche Unterweisung.
Wir kombieniren die immer mit der Übung, so haben alle, die an der Übung teilgenommen haben, auch die Unterweisung. Gegenschluß: keine Übung > keine Unterweisung > kein Einsatz unter PA, ganz einfach.

Gruß
Heinrich



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