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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzunterweisung | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388309 | ||
Datum | 25.02.2007 17:46 MSG-Nr: [ 388309 ] | 11073 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre Koch Ich mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Bitte noch mal genau nachlesen, was da drinne steht. Mit der Unterweisung in den Atemschutz hat das nichts zu tun, sondern es bezieht sich ledglich auf die Einsatzüung. Und auch da nur mit starken Einschränkungen (welche den meisten nicht klar sind). Für die Inhalte der Einsatzübung sind gewisse Vorgaben gemacht. Diese sind im 08/15 Wohnungsbrand allerdings i.d.R. nicht enthalten. Wer aber einen Einsatz gefahren hat, bei dem die Inhalte drinne sind, welche in Abschnitt 6 Tabelle 2 der FwDV 7 aufgeführt sind, ob der noch mal so schnell AT macht? So von wegen Eigennotfall, AGT-Notfallrettung,... Sprich im Zweifel habe ich für 99% aller AGT auch wenn sie im Einsatz waren nicht die Freischußregelung und tue gut daran eine entsprechende Einsatzübung zu fahren. Zur Ausgangsfrage. Die Unterweisung muß natürlich persönlich geschehen. Unser Konzept ist wie folgt. Jeder AGT muß im Jahr diese Einsatzübung durchführen. Diese Einsatzübung kann bei uns auch nicht durch einen Einsatz oder die Übung unter CSA ersetzt werden (diese ist bei uns verpflichtend für die CSA-Träger extra). Die Einsatzübung wird in Kleingruppe zu 4 Mann durchgeführt. Ablauf 1. Theoretische Unterweisung 2. Übungen bestimmter Tätigkeiten 3. Einsatzübung als AGT-Notfallübung mit 2 AT-Trupps (SiTr und UstTr) In 1. ist die jährliche Unterweisung enthalten. Es werden dabei aber auch bestimmte technische oder taktische Neuerungen eingeführt. Am Ende des Jahres kann ich damit auch sicher sein, daß jeder der noch das A am Helm hat das gelehrt bekommen hat. Dieses Jahr wird da u.a. die Bedienung eines neuen Ex-FuG und neuer HSR geschult. In 2. werden bestimmte Tätigkeiten die für 3. benötigt werden intensiv geübt (Auffinden eine bewußtlosen AGT, Check des AGT, Umkuppeln Mitteldruckleitung an Reserve-PA, Einsatz der Rettungsmulde,... Alles streßfrei und mit Sicht In 3. wird dann eine komplette Einsatzübung "Suche und Rettung eines verunglückten AGT unter Nullsicht" durchgeführt. Incl. Streßfaktoren wie Lärm, Hindernisse, Festhängen, Gerätedefekte,... Bei unsren derzeit ca. 44 AGT heißt das eben, daß ich mindestens elf Termine brauche. Damit ich alle erwische (Schichtarbeiter, Krankheit, berufliche Verhinderung) eher 13 (mit Doppelteilnehmern, denn ich brauche immer zwingend vier Teilnehmer, aber unsere Nachwuchskräfte springen da gerne ein um etwas mehr Praxis zu bekommen). Vorteil für uns: Wir sind sicher, daß am Ende des Jahres jeder AGT das selbe Programm absolviert hat. Von der Unterweisung über Gerätehandhabung bis zur praktischen Übung. Wir erreichen jeden AGT mindestens ein Mal, die Sache ist gut planbar. "Normale" Übungen im Gruppen- oder Zugrahmen bei denen je nach Übungsziel ebenfalls PA und entsprechende Darstellungsmittel eingesetzt werden kommen natürlich hinzu. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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