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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388528 | ||
Datum | 27.02.2007 06:43 MSG-Nr: [ 388528 ] | 26094 x gelesen | ||
Guten morgen zusammen, guten morgen Heinz, Geschrieben von Heinz Caprano Kannst du nicht mit der Abschreibung in einer Firma vergleichen. Das Verwaltungsrecht ist etwas anders. Die Nutzungszeiten sind teilweise vorgegeben. Eine regelrechte Abschreibung findet so nicht statt. OK, aber selbst wenn die Nutzungszeit vorgegeben ist, kann es m.E. nicht sein das diese mehr als 15 Jahre beträgt. Wäre das anders, könnten manche Feuerwehren Ihre Fahrzeuge nicht nach 10-15 Jahren ersetzten, bzw. könnten dies Kaum rechtfertigen. Ich habe mal einen Artikel eines Aufbauherstellers gelesen, darin stand, dass die Fahrzeuge von ihm für eine Nutzungsdauer von 20, maximal 25 Jahren ausgelegt sind. Es wäre m.E. töricht, von einer Kommune eine größere Nutzungsdauer anzunehmen, oder sich an eine solche zu nah heran zu tasten. Wie auch immer, ich finde so eine Infestition kann man über einen Zeitraum von 10 Jahren rechnen, vielleicht noch 15 Jahre, aber alles was länger ist, ist Blödsinn, denn sonst würde sich auch wie oben geschrieben die Möglichkeit einer Neuanschaffung erschweren. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter ICQ 494000336 | ||||
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