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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388530 | |||
Datum | 27.02.2007 06:53 MSG-Nr: [ 388530 ] | 26101 x gelesen | |||
Beide Feuerwehren bleiben aus der Tradition heraus eigenständig, arbeiten aber unter gemeinsamer Führung alle Aufgaben ab, sehe darin nichts schlimmes. Woher nimmst du die Information mit der gemeinsamen Führung? lediglich die Mitgliedschaft ist unterschiedlich, 1. Mitglied wird man in einem Verein. 2. Eine Gemeinde - eine Feuerwehr - ggf. mehrere Standorte; man gehört sowieso schon dem gleichen Laden an. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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