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RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen388568
Datum27.02.2007 12:03      MSG-Nr: [ 388568 ]14284 x gelesen

Geschrieben von Bernhard Deimann
"5.5.6. Einsatz mit Schnellangriff
[ ]
Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
- kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss,
und
- die Länge der Schnellangriffsleitung ausreicht."


Sofern man des Lesens mächtig ist steht da "... in der Regel...", also von nichts dürfen steht da nichts.

Heißt also, ich dürfte den Schnellangriff nehmen, wenn die Länge bis zum Brandherd einschließlich Reserve ausreicht und ich mit diesem einen Rohr auskomme, in der Regel. Also Abweichungen durchaus möglich und erlaubt.....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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