News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikTaktik zurück
ThemaSchnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten?49 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388601
Datum27.02.2007 13:56      MSG-Nr: [ 388601 ]14318 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Michael ZelenyUnd wenn ich davon abweiche?

Passiert erstmal gar nichts. Sollte es allerdings strafrechtlich oder haftungsrechtlich zu Diskussionen kommen, dann wird man die Feuerwehrdienstvorschriften auspacken und sagen, wenn Du Dich daran gehalten hättest wäre das nicht passiert und Du bist Schuld.

Die UVV sind autonomes Satzungsrecht der Unfallkassen, die sogar "Strafvorschriften" für organisatorische Fehler enthalten. Sie stehen unabhängig neben den Feuerwehrdienstvorschriften, beziehen diese allerdings zur Bestimmung sachgerechten Verhaltens mit ein (§ XY UVV ist zum Beispiel erfüült, wenn die Vorschriften der FwDV 7 eingehalten werden).
Während die UVV eine Satzung der Unfallversicherung ist, ist die FwDV (jedenfalls in NRW) eine Verwaltungsvorschrift der obersten Aufsichtbehörde.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.098


Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt