| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 388685 | ||
| Datum | 27.02.2007 18:44 MSG-Nr: [ 388685 ] | 21284 x gelesen | ||
Geschrieben von Erik Hufnagel siehe Punkt 3.2 und was ist mit Fahrzeugen die mit Behördenkennzeichen auf die Behörde/Kommune zugelassen sind und als Dienstfahrzeug zur fallweisen Nutzung auch im Rahmen einer Rufbereitschaft verwendet werden? O.G. Absatz gilt IMO ja nur bei Ausrüstung eines auf einen privaten Halter zugelassenen KFZ | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|