Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge |
Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 388685 |
Datum | 27.02.2007 18:44 MSG-Nr: [ 388685 ] | 21266 x gelesen |
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Erik Hufnagelsiehe Punkt 3.2
3.2 Privatfahrten
Die Kennleuchte für blaues Blinklicht darf am privaten Kraftfahrzeug nur dann angebracht sein, wenn der Berechtigte es als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug einsetzt.
und was ist mit Fahrzeugen die mit Behördenkennzeichen auf die Behörde/Kommune zugelassen sind und als Dienstfahrzeug zur fallweisen Nutzung auch im Rahmen einer Rufbereitschaft verwendet werden?
O.G. Absatz gilt IMO ja nur bei Ausrüstung eines auf einen privaten Halter zugelassenen KFZ
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