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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorMax 8G., Braunschweig / Niedersachsen388688
Datum27.02.2007 19:01      MSG-Nr: [ 388688 ]21302 x gelesen

Das gilt so aber erstmal nur für Bayern. Interessant in dem Zusammenhang ist aber Punkt 2.3 Absatz 2:

"Als Kennleuchten für blaues Blinklicht können schnell abnehmbare Leuchten, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) oder magnethaftend (kraftschlüssig) verbunden werden, verwendet werden. Empfohlen werden Kennleuchten für blaues Blinklicht, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) verbunden werden. "

wie ist das mit 3.2 vereinbar?

Max



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