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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen388716
Datum27.02.2007 22:06      MSG-Nr: [ 388716 ]21724 x gelesen

Moin, moin,

das ist gerade ein Thema, welches mich aus aktuellem Anlaß nämlich auch gerade interessiert.

Der Amtsleiter (ltd. BD) nutzt einen 3er BMW-Kombi in getarnter Version (Hänsch Movia-D), fest verbaut. Die Anlage ist im Schein eingetragen. Das Fz selbst ist als Sonder-KFZ, Kommandowagen, ausgewiesen.

Die Branddirektion nutzt diverse Dienst-PKW ohne Funk und SoSi. Nun möchte sich die Technik für eben diese Fz einen oder zwei transportable Hänsch zulegen. Dort ist (siehe Link) die ges. Anlage in einem Pilotenkoffer verstaut und braucht nur per Zigarettenanzünder ans Bordnetz angeschlossen zu werden. Selbst der Lautsprecher kommt per Magnet auf´s Dach.

Nun überlege ich seit einigen Tagen:
Ist die Branddirektion - als Behörde - berechtigt "ohne mit SoSi ausgerüstete Dienst-KFZ" mittels diesem Koffer temporär als SoSi-Fahrzeuge zu betreiben? Nein, liebe FF-Kameraden, ich rede hier NICHT von Privatfahrzeugen (also ist eine diesbezügliche Diskussion nicht notwendig)...

Ich meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR - berechtigt ihre Fahrzeuge nach belieben mit transportablen Sosi-Anlagen zu nutzen oder bedarf dies grundsätzlich einer Eintragung in den Papieren? NEIN, ich rede im Augenblick auch nicht über ein vorhandenes oder nicht vorhandenes Funkgerät. Es geht mir nur um das temporäre Austatten von Dienst-KFZ mit SoSi für z.B. Bereitschaftsdienste etc.. Ist die Behörde dazu berechtigt?

Ciao
mICHael



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