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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388719
Datum27.02.2007 22:18      MSG-Nr: [ 388719 ]21334 x gelesen

Geschrieben von Michael ScheeweIch meine also, ist die Behörde - als DIE FEUERWEHR

Nach allgemeiner Auffassung ist die Feuerwehr keine Behörde. Das aber nur am Rande .. ;-)

Geschrieben von Michael ScheeweIst die Behörde dazu berechtigt?

Die Feuerwehr ist nicht dazu berechtigt. Entscheidend ist dafür die StVZO: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten sind auch nicht nach § 70 Abs. 4 StVZO erlaubt.

Gruß
Sven



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Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt